Von der Industrie- und Handelskammer
zu Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Mediator für außergerichtliche Streitbeilegung bei Bauvorhaben

Sachverstand.

Wenn wir für Sie arbeiten, versprechen wir Ihnen kompromisslose Transparenz und Präzision. Diese Beratungsqualität mögen unsere Auftraggeber und vertrauen uns seit vielen Jahren.

Als Sachverständigenbüro, dass in Fragen bezüglich Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen berät, arbeiten wir sowohl für private, gewerbliche und öffentliche Bauherren als auch Planungsbüros. Für Oberlandes- und Landgerichte erstatten wir Gutachten und leisten so einen Beitrag zur Herbeiführung einer gerechten, dem Rechtsfrieden dienlichen Entscheidung.

Im Rahmen unserer Tätigkeit haben wir an zahlreichen herausragenden Projekten mitgewirkt und zu deren Erfolg beigetragen.

Wir haben Referenzen …
… und nennen sie nicht.

Unsere Auftraggeber vertrauen darauf, dass wir unabhängig, kompetent und verschwiegen beraten.

Unsere Auftraggeber
  • Oberlandesgerichte
  • Landgerichte
  • große und mittelständische Bauunternehmen
  • bedeutende Projektentwickler
  • renommierte Architektur- und Ingenieurbüros
  • Bundes- und Landesbehörden
  • kommunale Auftraggeber

Unsere Mission.
Wir bringen Klarheit in Ihren Fall.

Unser Leistungsversprechen.
Öffentlich bestellt. Vereidigt. Unabhängig. Verschwiegen. Allparteilich.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger ist von einer staatlich legitimierten Institution – wie der Industrie und Handelskammer – der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer – für ein bestimmtes Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger ist einer unabhängigen und eigenverantwortlichen Ausübung seiner Tätigkeit verpflichtet.

In der Person des Joachim Lorenz werden Gerichtsgutachten erstattet. Joachim Lorenz ist von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf für das Sachgebiet Honorare für Architekten- und Ingenieurleistung öffentlich bestellt und vereidigt.

Einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger ist es untersagt, tätig zu werden, wenn eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt, zum Beispiel wenn private und/oder berufliche Verbindungen zu einer oder mehreren Vertragsparteien besteht. Vor Annahme eines Auftrages wird daher immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Nach § 203 Abs. 2 Nr. 5 Strafgesetzbuch ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Es läuft nicht jedes Bauvorhaben gerade.
Wir prüfen Ihren Fall sachgerecht.

Wenn wir „Hand anlegen“, können Sie sicher sein:
Wir nehmen es ganz genau.

Wir sind spezialisiert.

Um unserem hohen Anspruch gerecht zu werden, beraten wir ausschließlich bei Fragestellungen hinsichtlich der Honorare und Leistungen der Architekten und Ingenieure. Für Sachverhalte, die nicht in unser Fachgebiet fallen, verfügen wir über ein umfangreiches Netzwerk von Experten.

Gutachten.
Eine Klärung hilft, langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Regelungen für die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, zusammengefasst in der “Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)” sind sehr komplex. Aus diesem Grund ergeben sich immer wieder Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern. Als Beispiele sind hier zu nennen:

Welche Leistungen hat der Architekt oder Ingenieur erbracht?
Sind die anrechenbaren Kosten richtig erfasst?
In welche Honorarzone ist das Gebäude einzustufen?
Wie hoch sind die anrechenbaren Kosten bei vorhandener Bausubstanz?
Welchen Einfluss haben Bauzeitverzögerungen auf das Honorar?
Liegt ein Objekt oder liegen mehrere Objekte vor?
Handelt es sich um Planungsänderungen, die eine Vergütungspflicht auslösen?

90% aller Honorarrechnungen erweisen sich als nicht prüffähig.

[Schätzungen von Richtern des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte.]

Seminare.
Wir geben unser Wissen weiter.


HOAI-Basisseminar


HOAI-Aufbauseminar


Honorarberechnung beim Bauen im Bestand


Die prüffähige Honorarschlussrechnung


HOAI für Auftraggeber


Der Architekten- und Ingenieurvertrag


Honoraroptimierung für Architekten und Ingenieure


HOAI für Auftraggeber


Alle Veranstaltungen werden auch als Inhouse-Seminare oder in Form von Workshops durchgeführt. Die Seminarinhalte werden individuell auf den Teilnehmerkreis abgestimmt.

Auf Anfrage nennen wir Ihnen gerne weitere Seminarthemen.

Veröffentlichungen.
Auf den Punkt gebracht.

Handbuch Straßenbau
Grundlagen für Ausbildung und Praxis

Martina Lorenz
Joachim Lorenz
2006, 296 Seiten, 119 Abbildungen zahlr. Tabellen, kartoniert, ISBN 3-8167-7083-5 erhältlich im Buchhandel oder direkt bei: Fraunhofer IRB Verlag Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau www.baufachinformation.de

Pauschalhonorar 2013

Rechtsanwalt Frank Thiele
Dipl.- Ing. Joachim Lorenz
2013, 190 Seiten, kartoniert
Buch mit CD-Rom
ISBN: 978-3-8111-1399-2
Erhältlich im Buchhandel oder direkt bei
WEKA Media GmbH & Co. KG
www.weka.de

HOAI für Ingenieure: Sichere Honorarberechnung mit Beispielen

2008, 397 Seiten, 123 Tabellen, Gebunden, ISBN 978-3-8167-7457-0, erhältlich im Buchhandel oder direkt bei: Fraunhofer IRB Verlag Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau www.baufachinformation.de

Praxisleitfaden HOAI 2013

2 Ringbücher DIN A5
ISBN: 978-3-8277-2900-2
Erhältlich im Buchhandel oder direkt bei: WEKA Media
www.weka.de

Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau

Buch in Taschenformat 10,5 cm x 14,8 cm, flexibler abwischbarer Einband, 612 Seiten ISBN: 978-3-86586-226-6 erhältlich im Buchhandel oder direkt bei: FORUM VERLAG HERKERT GMBH www.forum-verlag.com

Joachim Lorenz

Architekt Dipl.-Ing.

Studium

Studium des Bauingenieurwesens | Abschluss: Dipl.- Ing. (FH)


Studium der Architektur | Abschluss: Dipl.- Ing. (TU)


Von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Erfahrung

Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen


Leiter der Autobahnmeisterei Osnabrück


Freischaffender Architekt in den Leistungsphasen 1 bis 9

Büro

RKW Rhode Kellermann Wawrowsky Architektur + Städtebau, Düsseldorf Tätigkeit: Projekt- und Vertragsmanager

So finden Sie uns.

Lorenz
Sachverständige und Bau-Mediation
Königsallee 15
4. Etage
40212 Düsseldorf

Finden Sie und auf Google Maps!

Impressum

 

Herausgeber und inhaltlich Verantwortlicher:
Joachim Lorenz
Königsallee 15
D – 40212 Düsseldorf

Telefon +49 (0) 211. 69549160
Telefax +49 (0) 211. 69549161
Mobil  +49 (0) 1578. 650 98 26

info@lorenz-plan-concept.de
www.lorenz-plan-concept.de

  • Aufsichtsbehörden

    Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
    Ernst-Schneider-Platz 1
    D – 40212 Düsseldorf

    Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
    Zollhof 1
    D – 40221 Düsseldorf

    Ingenieurkammer-Bau
    Nordrhein-Westfalen
    Zollhof 2
    D – 40221 Düsseldorf

  • Berufsbezeichnungen

    Sämtliche Berufsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

  • Berufsrechtliche Regelungen

    Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf

    Gesetz über den Schutz der Berufsbezeichnungen ‘Architekt’, ‘Architektin’, ‘Stadtplaner’ und ‘Stadtplanerin’ sowie über die Architektenkammer, über den Schutz der Berufsbezeichnung ‘Beratender Ingenieur’ und ‘Beratende Ingenieurin’ sowie über die Ingenieurkammer-Bau – Baukammerngesetz (BauKaG NRW)

    Verordnung zur Durchführung des Baukammerngesetzes (DVO BauKaG NRW)

    Hauptsatzung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

    Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung ,,Ingenieur/Ingenieurin“ (Ingenieurgesetz – IngG)

    Sämtliche vorstehenden Vorschriften sind jeweils zu finden auf der Homepage der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf (www.diesseldorf.ihk.de), der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (www.aknw.de) und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (www. Ikbaunrw.de).

  • Berufshaftpflichtversicherung

    VHV Allgemeine Versicherung AG
    VHV-Platz 1
    30177 Hannover
    www.vhv.de

    Räumlicher Geltungsbereich: weltweit, Schadenabwicklung nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen, Ausnahme: Schäden in den USA und Kanada werden nach europäischem Recht abgewickelt.

  • Haftung für Inhalte

    Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Trotzdem besteht keine Gewähr für Fehlerfreiheit, Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieses Internetauftritts entstehen, wird ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Als Dienstanbieter sind wir gemäß § 6 Abs.1 MDStV und § 8 Abs.1 TDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Dienstanbieter sind jedoch nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

  • Haftung für Links

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  • Urheberrecht

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  • Datenschutz

    Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail- Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

  • Google Analytics

    „Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren.
    Nähere Informationen hierzu finden Sie unter tools.google.com/dlpage/gaoptout bzw. unter www.google.com/intl/de/analytics/privacyoverview.html (allgemeine Informationen zu Google Analytics und Datenschutz). Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Webseite Google Analytics um den Code „gat._anonymizeIp();“ erweitert wurde, um eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. IP-Masking) zu gewährleisten.“

  • Konzept, Design & Umsetzung

    ZWEIPRO Kommunikationsdesign
    Kreativagentur für visuelle Markenidentität
    Düsseldorf
    www.zweipro.de

Was ist Mediation …
… und was haben Sie davon?

 

Mediation ist eine außergerichtliche Konfliktvermittlung, bei der Menschen freiwillig und eigenverantwortlich zusammenkommen, um ihre Sichtweisen mit Hilfe eines Mediators mitzuteilen, auszutauschen und dadurch ihren Konflikt zu bearbeiten. Viele Konflikte können so zur Zufriedenheit aller Parteien beigelegt werden und führen daher meistens zu einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Das Mediationsverfahren schließt mit einer schriftlichen Vereinbarung der Parteien ab. Falls gewünscht, kann die Vereinbarung durch einen Anwaltsvergleich erfolgen oder von einem Notar beurkundet werden. Durch die notarielle Beurkundung der Vereinbarung ist die Vollstreckbarkeit gegeben. Die notarielle Beurkundung der Vereinbarung bietet somit hinsichtlich der Durchsetzbarkeit dieselbe Sicherheit wie ein gerichtliches Urteil.

Probleme kann man nie mit der gleichen Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. [Albert Einstein]

Mediation spart Zeit und Geld und schont die Nerven.
Die Vorteile der Mediation.

 

Vertraulichkeit

Im Unterschied zum gerichtlichen Verfahren bleibt der streitige Sachverhalt vertraulich. Unter anderem wird vermieden, dass vertrauliche Sachverhalte durch die Presse veröffentlicht werden.

Nach § 4 Mediationsgesetz (MediationsG) ist der Mediator zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 Zivilprozessordnung (ZPO) hat der Mediator ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn er von der Schweigepflicht nicht entbunden wird. Bereits im Mediationsvertrag kann geregelt werden, dass der Mediator von seiner Verschwiegenheitspflicht für einen Prozess entbunden wird. In einem Mediationsvertrag kann auch geregelt werden, dass von den Parteien im Mediationsverfahren geäußerte Auffassungen und Zugeständnisse nicht in einem späteren gerichtlichen Verfahren gegen sie verwendet werden dürfen.

 

Zeit

Eine Mediation dauert im Durchschnitt zwischen 0,5 und 3,0 Tagen. Eine erfolgreiche Konfliktlösung ist daher innerhalb weniger Wochen nach Beauftragung einer Mediation möglich. Ein gerichtliches Verfahren dauert mehrere Jahre.

 

Geld

Im Vergleich zu den Gerichts- und Rechtsanwaltskosten ist eine Mediation wesentlich günstiger. Hinzu kommt, dass die Vorbereitung der Schriftsätze durch die Parteien eingespart wird.

 

Neue Sichtweisen werden eröffnet

Durch die Abkehr vom Positionsdenken und die Zuwendung zu zukunftsorientierten Interessen treten Einigungsvarianten zutage, die vorher nicht denkbar waren. Daher können die Parteien die Frage, ob ein Anspruch besteht oder nicht besteht auslassen und zu einer Win-Win-Lösung gelangen. Die Parteien selbst bleiben Herr ihrer Entscheidung.

 

Förderung der Kommunikation

Geschäftsbeziehungen bleiben erhalten.
Die Geschäftspartner werden vor Imageverlusten geschützt.
Motivationsverluste von Mitarbeitern, die zu Fehlzeiten, Kündigungen und Krankheiten führen können, werden vermieden. Unnötige Fluktuationen werden so reduziert.

A

 

 

Voraussetzungen für Mediation.
Die vier A.

 

  1. Allparteilichkeit

    Allparteilichkeit und Neutralität (oder Unparteilichkeit) sind voneinander zu unterscheiden:

    Bei Neutralität besteht zu den Parteien eine emotionale Distanz. Von Richtern wird Neutralität erwartet.
    Allparteilichkeit bedeutet, für keine der Seiten eine herausragende Position zu beziehen, sondern für beide Seiten Partei zu ergreifen. Allparteilichkeit erfordert Distanz auf der Sachebene und keine Distanz auf der Beziehungsebene.

  2. Akzeptanz

    Akzeptanz ist ein zustimmendes Werturteil und bedeutet die Fähigkeit, die Person anzunehmen, mit ihren Stärken und Schwächen. Nicht erforderlich ist es, dass der Mediator mit allem einverstanden ist, ungeachtet dessen kann der Mediator die Person als „Mensch“ annehmen und unterstützen.

  3. Anerkennung

    Anerkennung bedeutet, die Person nicht nur anzunehmen, sondern ihr auch zu zeigen, dass sie gewürdigt, respektiert und geachtet wird. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Kommunikation in einem sehr hohen Maße über das Nonverbale erfolgt.

  4. Affirmation

    Affirmation bedeutet positive Bestätigung. Dazu muss der Mediator in der Lage sein, andere Personen zu bestätigen und sie ihre Meinungen äußern zu lassen.

    Nach jeder Aussage fasst der Mediator das Gesagte zusammen und fragt eventuell nach, ob er das Gesagte richtig gespiegelt hat oder ob es noch etwas zu ergänzen gibt.

Konfliktlösung mit Qualität.
Wir entspannen Ihren Konflikt.

Im Vergleich zu den Gerichts- und Anwaltskosten ist eine Mediation wesentlich günstiger.
Hinzu kommt, dass die Vorbereitung der Schriftsätze durch die Parteien eingespart wird.
Wir nehmen es ganz genau.

Konfliktlösung in Teams.

Wenn mehrere Mitarbeiter zusammenarbeiten, treffen unterschiedliche Persönlichkeiten, Arbeitsweisen und Meinungen aufeinander. So ist es nichts ungewöhnliches, dass Menschen oft Jahre lang zusammenarbeiten, die sich privat nichts zu sagen haben. Doch dies funktioniert nicht immer reibungslos. Denn die meisten Konflikte entstehen nicht auf der Sachebene sondern auf der Beziehungsebene. Im Extremfall konzentrieren sich die Konfliktparteien nur noch auf ihren Konflikt und vergiften die Arbeitsatmosphäre, mit der Folge, dass die Arbeitsproduktivität sinkt.

Im Jahr 2009 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine umfassende Studie zu Konfliktkosten in deutschen Unternehmen herausgegeben, in deren Rahmen mehr als 100 Industrieunternehmen Auskunft über die bei ihnen entstehenden Konfliktkosten gaben.

In der Konfliktkostenstudie der KPMG sind neun Konfliktkostenkategorien definiert worden:

  • Mitarbeiterfluktuation
  • Krankheit
  • kontraproduktives Verhalten
  • Kundenfluktuation
  • Mängel in der Projektarbeit
  • entgangene Aufträge
  • Über- und Unterregulierung von Organisationen
  • verbesserungsbedürftige Anreizsysteme
  • arbeitsrechtliche Sanktionen

Nach der Konfliktkostenstudie der KPMG kosten ungelöste Konflikte Unternehmen 20 % ihrer Personalkosten!

Am folgenden Beispiel wird dies verdeutlicht:

Ein Mitarbeiter streitet sich eine Stunde lang mit seinem Vorgesetzen und verlässt im Anschluss pünktlich zu Dienstschluss das Unternehmen, so hat er bis dahin gemeinsam mit seinem Vorgesetzten:
2,0 x 1,0 = 2,0 Stunden Arbeitszeit für den Konflikt aufgewendet.

Derselbe Vorgesetzen regt sich über das vergangene Gespräch eine halbe Stunde lang so auf, dass er den nachfolgenden Termin mit seinen zehn Führungskräften um 0,25 Stunden später betritt und diese demzufolge untätig auf ihn warten müssen, so entstehen noch höhere Kosten:
0,5 x 1,0 + 10 x 0,25 = 3,0 Stunden.

Dieses Beispiel zeigt, dass für den vorgenannten Konflikt 5,0 Stunden Arbeitszeit aufgewendet wurden!

Mit einer Konfliktmoderation oder Mediation werden Konflikte und Probleme gelöst und das Betriebsklima wird verbessert. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten einer Mediation.

Erarbeiten von Verhandlungsstrategien.

 

Mit dem Eintritt in Verhandlungen öffnen Sie eine Tür, nicht allein mit der Gegenseite zu kommunizieren, sondern ein gemeinsames Ergebnis zu erarbeiten. Dafür benötigen Sie eine Verhandlungsstrategie.

In verflochtenen Situationen wird häufig schneller ein Ergebnis erzielt, wenn der Gegenseite vermittelt wird, dass auch ihre Interessen gesehen werden. Zu unseren Leistungen gehören sowohl Vertragsverhandlungen, Verhandlungen zur Lösung bestehender Konflikte als auch vorbeugende Maßnahmen der Konfliktvermeidung.

Ablauf eines Mediationsverfahrens.
Die fünf Phasen.

 

Erste Phase
Vorbereitungsphase

Mediationsvereinbarung und Eröffnung der Verhandlung
Der Mediator erklärt das Mediationsverfahren und erläutert die für ihr Mediationsverfahren geltenden Regelungen.

 

Zweite Phase
Bestandsaufnahme, die Phase des Mitteilens
, Klärung der Konfliktfelder

Die Parteien arbeiten ihre Streitpunkte heraus und identifizieren Gemeinsamkeiten, um auf dieser Grundlage die behandlungsbedürftigen Themen und deren Reihenfolge festzulegen.
Der Mediator klärt, worüber zwischen den Konfliktparteien Uneinigkeit und worüber Einigkeit besteht.

 

Dritte Phase
Von Positionen zu Interessen

Der Mediator führt die Parteien dazu, die starren Positionen zu verlassen und zugrundeliegende Interessen mitzuteilen. Kommunikations- und Fragetechniken dienen dem Mediator als Hilfsmittel.
Das gegenseitige Mitteilen der Interessen fördert das Verständnis und die Akzeptanz untereinander und ermöglicht den Parteien, zukunftsorientierte Optionen zu entwickeln.

 

Vierte Phase
Lösungen suchen und sammeln

Die Parteien erarbeiten und bewerten unterschiedliche Lösungen. Anschließend werden die Lösungen auf ihre Realisierbarkeit überprüft. Ziel ist es, zu einem Ergebnis zu gelangen, von dem sämtliche Parteien profitieren.
Der Mediator fasst am Ende der vierten Phase das Ergebnis des Prozesses schriftlich zusammen.

 

Fünfte Phase
Abschlussvereinbarung

Die Parteien beraten sich jeweils – gegebenenfalls mit ihrem Rechtsanwalt – über das erzielte Ergebnis und überprüfen, ob das Ergebnis gegenüber den Optionen „Nichteinigung“ und „Gerichtsverfahren“ Bestand hat.
Nach erfolgter Einigung wird die einvernehmliche Lösung in Form eines schriftlichen Vertrages geschlossen.

Joachim Lorenz

Bau-Mediator

Studium

Studium des Bauingenieurwesens | Abschluss: Dipl.- Ing. (FH)


Studium der Architektur | Abschluss: Dipl.- Ing. (TU)


Von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Erfahrung

Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen


Leiter der Autobahnmeisterei Osnabrück


Freischaffender Architekt in den Leistungsphasen 1 bis 9

Büro

RKW Rhode Kellermann Wawrowsky Architektur + Städtebau, Düsseldorf Tätigkeit: Projekt- und Vertragsmanager

So finden Sie uns.

Lorenz
Sachverständige und Bau-Mediation
Königsallee 15
4. Etage
40212 Düsseldorf

Finden Sie und auf Google Maps!

Impressum

 

Herausgeber und inhaltlich Verantwortlicher:
Joachim Lorenz
Königsallee 15
D – 40212 Düsseldorf

Telefon +49 (0) 211. 69549160
Telefax +49 (0) 211. 69549161
Mobil  +49 (0) 1578. 650 98 26

info@lorenz-plan-concept.de
www.lorenz-plan-concept.de

  • Aufsichtsbehörden

    Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
    Ernst-Schneider-Platz 1
    D – 40212 Düsseldorf

    Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
    Zollhof 1
    D – 40221 Düsseldorf

    Ingenieurkammer-Bau
    Nordrhein-Westfalen
    Zollhof 2
    D – 40221 Düsseldorf

  • Berufsbezeichnungen

    Sämtliche Berufsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

  • Berufsrechtliche Regelungen

    Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf

    Gesetz über den Schutz der Berufsbezeichnungen ‘Architekt’, ‘Architektin’, ‘Stadtplaner’ und ‘Stadtplanerin’ sowie über die Architektenkammer, über den Schutz der Berufsbezeichnung ‘Beratender Ingenieur’ und ‘Beratende Ingenieurin’ sowie über die Ingenieurkammer-Bau – Baukammerngesetz (BauKaG NRW)

    Verordnung zur Durchführung des Baukammerngesetzes (DVO BauKaG NRW)

    Hauptsatzung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

    Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung ,,Ingenieur/Ingenieurin“ (Ingenieurgesetz – IngG)

    Sämtliche vorstehenden Vorschriften sind jeweils zu finden auf der Homepage der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf (www.diesseldorf.ihk.de), der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (www.aknw.de) und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (www. Ikbaunrw.de).

  • Berufshaftpflichtversicherung

    VHV Allgemeine Versicherung AG
    VHV-Platz 1
    30177 Hannover
    www.vhv.de

    Räumlicher Geltungsbereich: weltweit, Schadenabwicklung nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen, Ausnahme: Schäden in den USA und Kanada werden nach europäischem Recht abgewickelt.

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  • Google Analytics

    „Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren.
    Nähere Informationen hierzu finden Sie unter tools.google.com/dlpage/gaoptout bzw. unter www.google.com/intl/de/analytics/privacyoverview.html (allgemeine Informationen zu Google Analytics und Datenschutz). Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Webseite Google Analytics um den Code „gat._anonymizeIp();“ erweitert wurde, um eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. IP-Masking) zu gewährleisten.“

  • Konzept, Design & Umsetzung

    ZWEIPRO Kommunikationsdesign
    Kreativagentur für visuelle Markenidentität
    Düsseldorf
    www.zweipro.de