Von der Industrie- und Handelskammer
zu Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Wenn wir für Sie arbeiten, versprechen wir Ihnen kompromisslose Transparenz und Präzision. Diese Beratungsqualität mögen unsere Auftraggeber und vertrauen uns seit vielen Jahren.
Als Sachverständigenbüro, dass in Fragen bezüglich Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen berät, arbeiten wir sowohl für private, gewerbliche und öffentliche Bauherren als auch Planungsbüros. Für Oberlandes- und Landgerichte erstatten wir Gutachten und leisten so einen Beitrag zur Herbeiführung einer gerechten, dem Rechtsfrieden dienlichen Entscheidung.
Im Rahmen unserer Tätigkeit haben wir an zahlreichen herausragenden Projekten mitgewirkt und zu deren Erfolg beigetragen.
Wir haben Referenzen …
… und nennen sie nicht.
Unsere Auftraggeber vertrauen darauf, dass wir unabhängig, kompetent und verschwiegen beraten.
Unsere Auftraggeber
- Oberlandesgerichte
- Landgerichte
- große und mittelständische Bauunternehmen
- bedeutende Projektentwickler
- renommierte Architektur- und Ingenieurbüros
- Bundes- und Landesbehörden
- kommunale Auftraggeber
Unsere Mission.
Wir bringen Klarheit in Ihren Fall.
Unser Leistungsversprechen.
Öffentlich bestellt. Vereidigt. Unabhängig. Verschwiegen. Allparteilich.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger ist von einer staatlich legitimierten Institution – wie der Industrie und Handelskammer – der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer – für ein bestimmtes Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger ist einer unabhängigen und eigenverantwortlichen Ausübung seiner Tätigkeit verpflichtet.
In der Person des Joachim Lorenz werden Gerichtsgutachten erstattet. Joachim Lorenz ist von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf für das Sachgebiet Honorare für Architekten- und Ingenieurleistung öffentlich bestellt und vereidigt.
Einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger ist es untersagt, tätig zu werden, wenn eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt, zum Beispiel wenn private und/oder berufliche Verbindungen zu einer oder mehreren Vertragsparteien besteht. Vor Annahme eines Auftrages wird daher immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Nach § 203 Abs. 2 Nr. 5 Strafgesetzbuch ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Es läuft nicht jedes Bauvorhaben gerade.
Wir prüfen Ihren Fall sachgerecht.
Wenn wir „Hand anlegen“, können Sie sicher sein:
Wir nehmen es ganz genau.
Wir sind spezialisiert.
Um unserem hohen Anspruch gerecht zu werden, beraten wir ausschließlich bei Fragestellungen hinsichtlich der Honorare und Leistungen der Architekten und Ingenieure. Für Sachverhalte, die nicht in unser Fachgebiet fallen, verfügen wir über ein umfangreiches Netzwerk von Experten.
Gutachten.
Eine Klärung hilft, langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Regelungen für die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, zusammengefasst in der “Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)” sind sehr komplex. Aus diesem Grund ergeben sich immer wieder Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern. Als Beispiele sind hier zu nennen:
Welche Leistungen hat der Architekt oder Ingenieur erbracht?
Sind die anrechenbaren Kosten richtig erfasst?
In welche Honorarzone ist das Gebäude einzustufen?
Wie hoch sind die anrechenbaren Kosten bei vorhandener Bausubstanz?
Welchen Einfluss haben Bauzeitverzögerungen auf das Honorar?
Liegt ein Objekt oder liegen mehrere Objekte vor?
Handelt es sich um Planungsänderungen, die eine Vergütungspflicht auslösen?
90% aller Honorarrechnungen erweisen sich als nicht prüffähig.
[Schätzungen von Richtern des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte.]
Seminare.
Wir geben unser Wissen weiter.
HOAI-Basisseminar
HOAI-Aufbauseminar
Honorarberechnung beim Bauen im Bestand
Die prüffähige Honorarschlussrechnung
HOAI für Auftraggeber
Der Architekten- und Ingenieurvertrag
Honoraroptimierung für Architekten und Ingenieure
HOAI für Auftraggeber
Alle Veranstaltungen werden auch als Inhouse-Seminare oder in Form von Workshops durchgeführt. Die Seminarinhalte werden individuell auf den Teilnehmerkreis abgestimmt.
Auf Anfrage nennen wir Ihnen gerne weitere Seminarthemen.
Veröffentlichungen.
Auf den Punkt gebracht.
Handbuch Straßenbau
Grundlagen für Ausbildung und Praxis
Martina Lorenz
Joachim Lorenz
2006, 296 Seiten, 119 Abbildungen zahlr. Tabellen, kartoniert, ISBN 3-8167-7083-5 erhältlich im Buchhandel oder direkt bei: Fraunhofer IRB Verlag Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau www.baufachinformation.de
Pauschalhonorar 2013
Rechtsanwalt Frank Thiele
Dipl.- Ing. Joachim Lorenz
2013, 190 Seiten, kartoniert
Buch mit CD-Rom
ISBN: 978-3-8111-1399-2
Erhältlich im Buchhandel oder direkt bei
WEKA Media GmbH & Co. KG
www.weka.de
HOAI für Ingenieure: Sichere Honorarberechnung mit Beispielen
2008, 397 Seiten, 123 Tabellen, Gebunden, ISBN 978-3-8167-7457-0, erhältlich im Buchhandel oder direkt bei: Fraunhofer IRB Verlag Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau www.baufachinformation.de
Praxisleitfaden HOAI 2013
2 Ringbücher DIN A5
ISBN: 978-3-8277-2900-2
Erhältlich im Buchhandel oder direkt bei: WEKA Media
www.weka.de
Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau
Buch in Taschenformat 10,5 cm x 14,8 cm, flexibler abwischbarer Einband, 612 Seiten ISBN: 978-3-86586-226-6 erhältlich im Buchhandel oder direkt bei: FORUM VERLAG HERKERT GMBH www.forum-verlag.com
Joachim Lorenz
Architekt Dipl.-Ing.
Studium
Studium des Bauingenieurwesens | Abschluss: Dipl.- Ing. (FH)
Studium der Architektur | Abschluss: Dipl.- Ing. (TU)
Von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Erfahrung
Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen
Leiter der Autobahnmeisterei Osnabrück
Freischaffender Architekt in den Leistungsphasen 1 bis 9
Büro
RKW Rhode Kellermann Wawrowsky Architektur + Städtebau, Düsseldorf Tätigkeit: Projekt- und Vertragsmanager
So finden Sie uns.
Lorenz
Sachverständige und Bau-Mediation
Königsallee 15
4. Etage
40212 Düsseldorf
Impressum
Herausgeber und inhaltlich Verantwortlicher:
Joachim Lorenz
Königsallee 15
D – 40212 Düsseldorf
Telefon +49 (0) 211. 69549160
Telefax +49 (0) 211. 69549161
Mobil +49 (0) 1578. 650 98 26
info@lorenz-plan-concept.de
www.lorenz-plan-concept.de
Was ist Mediation …
… und was haben Sie davon?
Mediation ist eine außergerichtliche Konfliktvermittlung, bei der Menschen freiwillig und eigenverantwortlich zusammenkommen, um ihre Sichtweisen mit Hilfe eines Mediators mitzuteilen, auszutauschen und dadurch ihren Konflikt zu bearbeiten. Viele Konflikte können so zur Zufriedenheit aller Parteien beigelegt werden und führen daher meistens zu einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Das Mediationsverfahren schließt mit einer schriftlichen Vereinbarung der Parteien ab. Falls gewünscht, kann die Vereinbarung durch einen Anwaltsvergleich erfolgen oder von einem Notar beurkundet werden. Durch die notarielle Beurkundung der Vereinbarung ist die Vollstreckbarkeit gegeben. Die notarielle Beurkundung der Vereinbarung bietet somit hinsichtlich der Durchsetzbarkeit dieselbe Sicherheit wie ein gerichtliches Urteil.
Probleme kann man nie mit der gleichen Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. [Albert Einstein]
Mediation spart Zeit und Geld und schont die Nerven.
Die Vorteile der Mediation.
Vertraulichkeit
Im Unterschied zum gerichtlichen Verfahren bleibt der streitige Sachverhalt vertraulich. Unter anderem wird vermieden, dass vertrauliche Sachverhalte durch die Presse veröffentlicht werden.
Nach § 4 Mediationsgesetz (MediationsG) ist der Mediator zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 Zivilprozessordnung (ZPO) hat der Mediator ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn er von der Schweigepflicht nicht entbunden wird. Bereits im Mediationsvertrag kann geregelt werden, dass der Mediator von seiner Verschwiegenheitspflicht für einen Prozess entbunden wird. In einem Mediationsvertrag kann auch geregelt werden, dass von den Parteien im Mediationsverfahren geäußerte Auffassungen und Zugeständnisse nicht in einem späteren gerichtlichen Verfahren gegen sie verwendet werden dürfen.
Zeit
Eine Mediation dauert im Durchschnitt zwischen 0,5 und 3,0 Tagen. Eine erfolgreiche Konfliktlösung ist daher innerhalb weniger Wochen nach Beauftragung einer Mediation möglich. Ein gerichtliches Verfahren dauert mehrere Jahre.
Geld
Im Vergleich zu den Gerichts- und Rechtsanwaltskosten ist eine Mediation wesentlich günstiger. Hinzu kommt, dass die Vorbereitung der Schriftsätze durch die Parteien eingespart wird.
Neue Sichtweisen werden eröffnet
Durch die Abkehr vom Positionsdenken und die Zuwendung zu zukunftsorientierten Interessen treten Einigungsvarianten zutage, die vorher nicht denkbar waren. Daher können die Parteien die Frage, ob ein Anspruch besteht oder nicht besteht auslassen und zu einer Win-Win-Lösung gelangen. Die Parteien selbst bleiben Herr ihrer Entscheidung.
Förderung der Kommunikation
Geschäftsbeziehungen bleiben erhalten.
Die Geschäftspartner werden vor Imageverlusten geschützt.
Motivationsverluste von Mitarbeitern, die zu Fehlzeiten, Kündigungen und Krankheiten führen können, werden vermieden. Unnötige Fluktuationen werden so reduziert.
Voraussetzungen für Mediation.
Die vier A.
-
Allparteilichkeit
Allparteilichkeit und Neutralität (oder Unparteilichkeit) sind voneinander zu unterscheiden:
Bei Neutralität besteht zu den Parteien eine emotionale Distanz. Von Richtern wird Neutralität erwartet.
Allparteilichkeit bedeutet, für keine der Seiten eine herausragende Position zu beziehen, sondern für beide Seiten Partei zu ergreifen. Allparteilichkeit erfordert Distanz auf der Sachebene und keine Distanz auf der Beziehungsebene. -
Akzeptanz
Akzeptanz ist ein zustimmendes Werturteil und bedeutet die Fähigkeit, die Person anzunehmen, mit ihren Stärken und Schwächen. Nicht erforderlich ist es, dass der Mediator mit allem einverstanden ist, ungeachtet dessen kann der Mediator die Person als „Mensch“ annehmen und unterstützen.
-
Anerkennung
Anerkennung bedeutet, die Person nicht nur anzunehmen, sondern ihr auch zu zeigen, dass sie gewürdigt, respektiert und geachtet wird. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Kommunikation in einem sehr hohen Maße über das Nonverbale erfolgt.
-
Affirmation
Affirmation bedeutet positive Bestätigung. Dazu muss der Mediator in der Lage sein, andere Personen zu bestätigen und sie ihre Meinungen äußern zu lassen.
Nach jeder Aussage fasst der Mediator das Gesagte zusammen und fragt eventuell nach, ob er das Gesagte richtig gespiegelt hat oder ob es noch etwas zu ergänzen gibt.
Konfliktlösung mit Qualität.
Wir entspannen Ihren Konflikt.
Im Vergleich zu den Gerichts- und Anwaltskosten ist eine Mediation wesentlich günstiger.
Hinzu kommt, dass die Vorbereitung der Schriftsätze durch die Parteien eingespart wird.
Wir nehmen es ganz genau.
Konfliktlösung in Teams.
Wenn mehrere Mitarbeiter zusammenarbeiten, treffen unterschiedliche Persönlichkeiten, Arbeitsweisen und Meinungen aufeinander. So ist es nichts ungewöhnliches, dass Menschen oft Jahre lang zusammenarbeiten, die sich privat nichts zu sagen haben. Doch dies funktioniert nicht immer reibungslos. Denn die meisten Konflikte entstehen nicht auf der Sachebene sondern auf der Beziehungsebene. Im Extremfall konzentrieren sich die Konfliktparteien nur noch auf ihren Konflikt und vergiften die Arbeitsatmosphäre, mit der Folge, dass die Arbeitsproduktivität sinkt.
Im Jahr 2009 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine umfassende Studie zu Konfliktkosten in deutschen Unternehmen herausgegeben, in deren Rahmen mehr als 100 Industrieunternehmen Auskunft über die bei ihnen entstehenden Konfliktkosten gaben.
In der Konfliktkostenstudie der KPMG sind neun Konfliktkostenkategorien definiert worden:
- Mitarbeiterfluktuation
- Krankheit
- kontraproduktives Verhalten
- Kundenfluktuation
- Mängel in der Projektarbeit
- entgangene Aufträge
- Über- und Unterregulierung von Organisationen
- verbesserungsbedürftige Anreizsysteme
- arbeitsrechtliche Sanktionen
Nach der Konfliktkostenstudie der KPMG kosten ungelöste Konflikte Unternehmen 20 % ihrer Personalkosten!
Am folgenden Beispiel wird dies verdeutlicht:
Ein Mitarbeiter streitet sich eine Stunde lang mit seinem Vorgesetzen und verlässt im Anschluss pünktlich zu Dienstschluss das Unternehmen, so hat er bis dahin gemeinsam mit seinem Vorgesetzten:
2,0 x 1,0 = 2,0 Stunden Arbeitszeit für den Konflikt aufgewendet.
Derselbe Vorgesetzen regt sich über das vergangene Gespräch eine halbe Stunde lang so auf, dass er den nachfolgenden Termin mit seinen zehn Führungskräften um 0,25 Stunden später betritt und diese demzufolge untätig auf ihn warten müssen, so entstehen noch höhere Kosten:
0,5 x 1,0 + 10 x 0,25 = 3,0 Stunden.
Dieses Beispiel zeigt, dass für den vorgenannten Konflikt 5,0 Stunden Arbeitszeit aufgewendet wurden!
Mit einer Konfliktmoderation oder Mediation werden Konflikte und Probleme gelöst und das Betriebsklima wird verbessert. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten einer Mediation.
Erarbeiten von Verhandlungsstrategien.
Mit dem Eintritt in Verhandlungen öffnen Sie eine Tür, nicht allein mit der Gegenseite zu kommunizieren, sondern ein gemeinsames Ergebnis zu erarbeiten. Dafür benötigen Sie eine Verhandlungsstrategie.
In verflochtenen Situationen wird häufig schneller ein Ergebnis erzielt, wenn der Gegenseite vermittelt wird, dass auch ihre Interessen gesehen werden. Zu unseren Leistungen gehören sowohl Vertragsverhandlungen, Verhandlungen zur Lösung bestehender Konflikte als auch vorbeugende Maßnahmen der Konfliktvermeidung.
Ablauf eines Mediationsverfahrens.
Die fünf Phasen.
Erste Phase
Vorbereitungsphase
Mediationsvereinbarung und Eröffnung der Verhandlung
Der Mediator erklärt das Mediationsverfahren und erläutert die für ihr Mediationsverfahren geltenden Regelungen.
Zweite Phase
Bestandsaufnahme, die Phase des Mitteilens
, Klärung der Konfliktfelder
Die Parteien arbeiten ihre Streitpunkte heraus und identifizieren Gemeinsamkeiten, um auf dieser Grundlage die behandlungsbedürftigen Themen und deren Reihenfolge festzulegen.
Der Mediator klärt, worüber zwischen den Konfliktparteien Uneinigkeit und worüber Einigkeit besteht.
Dritte Phase
Von Positionen zu Interessen
Der Mediator führt die Parteien dazu, die starren Positionen zu verlassen und zugrundeliegende Interessen mitzuteilen. Kommunikations- und Fragetechniken dienen dem Mediator als Hilfsmittel.
Das gegenseitige Mitteilen der Interessen fördert das Verständnis und die Akzeptanz untereinander und ermöglicht den Parteien, zukunftsorientierte Optionen zu entwickeln.
Vierte Phase
Lösungen suchen und sammeln
Die Parteien erarbeiten und bewerten unterschiedliche Lösungen. Anschließend werden die Lösungen auf ihre Realisierbarkeit überprüft. Ziel ist es, zu einem Ergebnis zu gelangen, von dem sämtliche Parteien profitieren.
Der Mediator fasst am Ende der vierten Phase das Ergebnis des Prozesses schriftlich zusammen.
Fünfte Phase
Abschlussvereinbarung
Die Parteien beraten sich jeweils – gegebenenfalls mit ihrem Rechtsanwalt – über das erzielte Ergebnis und überprüfen, ob das Ergebnis gegenüber den Optionen „Nichteinigung“ und „Gerichtsverfahren“ Bestand hat.
Nach erfolgter Einigung wird die einvernehmliche Lösung in Form eines schriftlichen Vertrages geschlossen.
Joachim Lorenz
Bau-Mediator
Studium
Studium des Bauingenieurwesens | Abschluss: Dipl.- Ing. (FH)
Studium der Architektur | Abschluss: Dipl.- Ing. (TU)
Von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Erfahrung
Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen
Leiter der Autobahnmeisterei Osnabrück
Freischaffender Architekt in den Leistungsphasen 1 bis 9
Büro
RKW Rhode Kellermann Wawrowsky Architektur + Städtebau, Düsseldorf Tätigkeit: Projekt- und Vertragsmanager
So finden Sie uns.
Lorenz
Sachverständige und Bau-Mediation
Königsallee 15
4. Etage
40212 Düsseldorf
Impressum
Herausgeber und inhaltlich Verantwortlicher:
Joachim Lorenz
Königsallee 15
D – 40212 Düsseldorf
Telefon +49 (0) 211. 69549160
Telefax +49 (0) 211. 69549161
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